Kiel, 15.08.2025
Die Bahnstrecke zwischen Hamburg und Westerland („Marschbahn“) soll zur klimaneutralen Verkehrsachse der Westküste werden. Es wird höchste Zeit, dass die Züge statt mit Diesel elektrisch unter Oberleitung fahren, um das Bahnfahren zukünftig noch umweltfreundlicher zu machen. Dies soll ab Anfang der 2030er-Jahre umgesetzt sein. Das Land Schleswig-Holstein hat die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) damit beauftragt, gemeinsam mit der Infrastruktureigentümerin DB InfraGO die Vorplanung für dieses große und bedeutsame Infrastrukturprojekt anzuschieben.
Neben der technischen Planung spielt von Anfang an das Thema Umwelt eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, das Bauvorhaben bestmöglich mit dem Umwelt- und Naturschutz in Einklang zu bringen und so den Schutz der Ökosysteme, Artenvielfalt und norddeutschen Landschaft dauerhaft sicherzustellen.
Kartierungsarbeiten und Geländebegehungen
Als Grundlage für die Umweltplanung sind zu Projektbeginn zahlreiche Geländebegehungen notwendig, um die Vielfalt der Tiere, Pflanzen und Lebensräume entlang der Marschbahnstrecke zu erfassen. So sollen beispielsweise Brut- und Rastvögel, Amphibien und Reptilien sowie Fledermäuse entlang der Bahnstrecke kartiert werden. Eine genaue Kenntnis der vorkommenden Arten sowie Lebensräume ist wichtig, um im weiteren Projektverlauf mögliche Auswirkungen durch den Bau bestmöglich vermeiden oder falls notwendig Lösungen für einen passenden Ausgleich der Auswirkungen finden zu können. Zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens sind darüber hinaus punktuelle Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten vor Ort notwendig.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die geplanten Umweltkartierungen finden von August 2025 bis voraussichtlich Ende September 2026 entlang der kompletten Marschbahnstrecke (zwischen Itzehoe und Westerland, sowie zwischen Jübek und Husum) im Abstand von bis zu einem Kilometer im Abschnitt Sylt bis zu drei Kilometern) um die Bahntrasse statt. Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern.
Die Durchführung der Kartierungen bedingt, dass die Projektbeteiligten ggf. kurzzeitig im Untersuchungsgebiet liegende Grundstücke zu Fuß betreten müssen. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums betroffen sein werden und sich mögliche Untersuchungen (sofern notwendig) überwiegend nur auf die Erfassung einzelner Artgruppen beschränken werden.
Die Kartierungen finden montags bis sonntags statt. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Die Erfassungen finden (mit Ausnahme der Fledermäuse und einzelner Brutvogelkartierungen) tagsüber statt. Viele der Kartierungen müssen im Jahresverlauf mehrfach durchgeführt werden. Für die Kartierungen müssen nicht nur private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern auch einzelne Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen im Untersuchungsraum um die Strecke zu Fuß betreten werden.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der oben genannten Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw.
Beauftragte Unternehmen
Per europaweiter Ausschreibung hat NAH.SH im Januar 2025 sogenannte Generalplaner für verschiedene Streckenabschnitte gebunden. Das sind die DB Engineering & Consulting GmbH sowie die Ingenieurgemeinschaft OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG, Ramboll Deutschland GmbH, Arcadis Germany GmbH. Generalplaner sind Ingenieurbüros, die die technische Planung aller Fachrichtungen übernehmen und beispielsweise auch Umwelt-Planungsleistungen aus einer Hand anbieten.
Über die Generalplaner hat NAH.SH die Kartierung beauftragt bei folgenden Umweltplanungsbüros:
Itzehoe – Heide (inkl. Abzweig Richtung Büsum)
- Umweltuntersuchungen durch die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH, DB Engineering & Consulting GmbH (DB E&C)
Heide – Westerland (inkl. Jübek – Husum)
- Umweltuntersuchungen durch BioConsult SH GmbH & Co. KG, Baader Konzept GmbH
Kontaktadresse:
Bei Fragen zum Projekt „Elektrifizierung der Marschbahnstrecke“ steht das Projektteam per E-Mail bereit: itzehoe-westerland(at)nah.sh
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://nah.sh/elektrifizierungmarschbahn
Alle Informationen zum Nahverkehr im echten Norden gibt es unter: www.nah.sh