Hitze, Sturm und Überflutung

Lange Trockenphasen werden abgelöst von starkem Regen.

Der ausgedörrte Boden kann die plötzlichen Wassermassen nicht schnell genug aufnehmen. In extremer Aus-prägung können Überschwemmungen die Folge sein. Das Risiko für extreme Wetter-phänomene nimmt zu – auch in Deutschland. Zum Leidwesen nicht nur für Kellerbesit-zer. Denn im Schadensfall zahlt nicht immer die Gebäude- oder Hausratversicherung.
Schaden ist nicht gleich Schaden und Versicherung nicht gleich Versicherung: Wenn Unwet-ter Dächer abdecken und Bäume umknicken, regulieren verschiedene Versicherungen die Schäden. Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte, werden ein Fall für die Hausratversicherung.
Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie zum Bei-spiel Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so ge-nannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Eine All-inklusive-Versicherung gibt es leider nicht. Eine Elementarschadensversicherung gibt es in der Regel auch nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Prüfen Sie in jedem Fall, ob eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz für Ihr Wohn-haus notwendig ist. Damit könnten Sie auch Anbauten oder Nebengebäude gegen be-stimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie besagte Elementar-schäden absichern. Fragen Sie bei dem Versicherer nach, ob der Elementarschadenschutz auch für Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen gilt.

Erste Schritte zur Elementarschadenversicherung
Schauen Sie zuerst nach, welche Versicherungen Sie schon haben, bevor Sie eine neue ab-schließen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken auch Elementarschäden erwähnt sind. Bietet Ihre Klausel den Schutz, den Sie benötigen? Falls dem so ist, ist für Sie alles in Ordnung. Falls Sie allerdings weitere Klauseln in Ihren Vertrag aufnehmen lassen wollen, dann sollten Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer ein Angebot ein-holen. Macht Ihnen Ihr Versicherer kein oder nur ein unzureichendes Angebot? Dann holen Sie bei mehreren Anbietern Angebote ein. Der Vergleich kann sich lohnen.

Für weitere Informationen:
Christine Hannemann, Leiterin der Verbraucherzentrale Flensburg Tel.: 0461 -28604, Mail: flensburg(at)vzsh.de
www.vzsh.de 

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke