Energiepreise: Wie gehe ich mit der Preiserhöhung meines Versorgers um?

Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) liegen Schreiben von Energieversorgern vor, in denen bis zum Siebenfachen der bisherigen Kosten angeboten wird.

Verbraucher können Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen.

Eine aktuell finanziell attraktivere Lösung kann der Grundversorgungstarif sein. Eine Preisgarantie gibt es dann allerdings nicht. 
Post vom bestehenden Energieversorger kann aktuell zu Schreckmomenten führen. Viele Verbraucher sind besorgt und verunsichert. „Fast täglich fragen uns Verbraucher in der Beratung, ob sie die teilweise bis zum Siebenfachen gestiegenen Gaspreise wirklich zahlen müssen“, berichtet Carina Habeck, Referentin für Energierecht in der VZSH.  

Sonderkündigungsrecht beachten – Vertragliche Möglichkeiten prüfen 
„Meistens bringen die Verbraucher Schreiben mit in die Beratungen, in denen der Energieversorger die Preiserhöhung ankündigt. Häufig fehlt dort der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Dies besteht jedoch grundsätzlich bei Preisänderungen. Verbraucher können daher nach der Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag kündigen“, so Habeck weiter.  

Ähnlich sieht es bei auslaufenden Verträgen aus. „Aktuell bieten Energieversorger ihren Kunden die Fortsetzung ihres Vertrages zu deutlich höheren Preisen die die bisherigen Kosten um das Mehrfache übersteigen. Diese Vertragsangebote müssen aber nicht angenommen werden“, so Habeck. Wenn die Laufzeit des bestehenden Vertrages endet, kann dieser mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

Kündigen? Und dann? 
Entscheiden sich Verbraucher zur Kündigung und schließen auch keinen neuen „Sondervertrag“, rutschen sie bei fortlaufender Entnahme von Energie zum Ende des Vertrages automatisch in die örtliche Grundversorgung. Diese ist aktuell häufig die finanziell attraktivste Möglichkeit.  

Das wird auf Preisvergleichsportale nur selten deutlich. Daher lohnt sich in der aktuellen Situation ein Blick auf die Homepage des Grundversorgers. „Wollen Sie beim Wechsel in die Grundversorgung auf Nummer sichergehen, dann teilen Sie ihrem Grundversorger rechtzeitig Zählernummer und Datum für den Start der Belieferung mit und nach Auslaufen des vorherigen Vertrages auch den Zählerstand“, empfiehlt die Fachreferentin der VZSH. Zu beachten ist jedoch, dass der Grundversorgungstarif nur mit einer sechswöchigen Preisgarantie verbunden ist. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Tarif im anstehenden Winter auch deutlich steigen wird. 

Beratungsangebote nutzen 
Haben auch Sie Fragen zu Ihrem Energieversorgungsvertrag? Die Verbraucherzentrale berät Sie dazu in den Beratungsstellen vor Ort oder telefonisch. Termine können Sie ganz einfach online vereinbaren oder telefonisch unter 0431 – 590 99 – 40.

Energieberatung in Schleswig
Flensburger Straße 7, Raum 34, 24837 Schleswig
Öffnungs- und Beratungszeiten: jeden 2. und 4. Dienstag von 13 bis 17 Uhr, nach Terminvereinbarung

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke